Die Grundpflege nach § 36 SGB XI umfasst grundlegende Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld. Dazu gehören Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege sowie die Zubereitung von Mahlzeiten.
Diese Leistungen sind Teil der Pflegeversicherung. Der Umfang der Leistungen hängt vom individuellen Pflegegrad ab.
Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V umfasst ärztlich verordnete Pflegemaßnahmen, die zu Hause durchgeführt werden. Dazu zählen das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruckmessungen und die Kontrolle von Blutzuckerwerten. Diese Leistungen unterstützen die ärztliche Behandlung und werden von der Krankenversicherung übernommen, sofern sie ärztlich verordnet wurden.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen bis zu 42 Tage Auszeit pro Jahr, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen verhindert sind.
In dieser Zeit übernimmt der Pflegedienst die Pflege. Diese Leistung entlastet pflegende Angehörige und gewährleistet die Pflegekontinuität.
Die Betreuung nach § 45b SGB XI
bietet zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld. Dazu zählen Alltagsbegleitung, Haushaltsunterstützung oder andere Aktivitäten außerhalb des Hauses. Diese Leistungen fördern soziale Kontakte und erleichtern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Sprechen Sie uns gerne zu individuellen Betreuungswünschen an.
Beratungsansätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI sind Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Privatpersonen betreut werden. Sie dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bieten Beratung zu Pflegepraktiken, Hilfsmitteln und weiteren Unterstützungsangeboten.
Pflegedienst Wahlen
Hörder Str. 108
44892 Bochum
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Beratung
Montag - Donnerstag 9:00 bis 14:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr